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Neue P-Konto Bescheinigung


01. Mai 2017 |

Mit der Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen ändert sich auch der Grundfreibetrag auf dem P-Konto. Er liegt dann bei 1.133,80 Euro (bislang 1.073,88 Euro). Erfüllen die Schuldner*innen Unterhaltspflichten, stehen ihnen weitere Freibeträge zu. Für die erste unterhaltsberechtigte Person sind dies nun 426,71 Euro (bisher 404,16 Euro), für die zweite bis fünfte Person 237,73 Euro (bisher 225,17 Euro).

P-Konto-Bescheinigung ab 01.07.2017