Seit 2011 erarbeitet die Arbeitsgruppe „Stephan Kommission“ Vorschläge für die Optimierung der außergerichtlichen Verhandlungen, gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahren und des Zustimmungsersetzungsverfahrens. Nun sind die Informationen auf einer eigenen Webseite zu finden:
Stephan-Kommission