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BGH: Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind pfändbar


01. Dez. 2016 |

Laut Urteil des BGH kann eine Verletztenrente des Schuldners aus der gesetzlichen Unfallversicherung wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Die Unfallversicherung stellt keine Ausnahme dar.

BGH 20.10.2016 – Aktenzeichen X ZB 66/15