Am 14. Juni 2024 fand in Regensburg die 20. Verbraucherschutzminister*innenkonferenz (VSMK) statt. Unter TOP 19 (Seite 41): „Finanzielle Selbstbestimmung (…) durch leichteren Zugang zur Schuldnerberatung stärken“, fasste die Konferenz den Beschluss, einen Ausbau der Schuldner- und Insolvenzberatung zu befürworten. Die Konferenz befürwortet eine Stärkung der Schuldnerberatung und deren Ausweitung auch auf Verbraucher*innen, die heute noch keinen Anspruch auf eine kostenlose oder eine kostengünstige Beratung haben. Die Bundesregierung wird gebeten, auf der 21. VSMK über die geplanten bzw. unternommenen Schritte zu berichten. Unter TOP 20 (ab Seite 42): „Finanzielle Selbstbestimmung (…) durch faire Darlehensvergabe stärken“, begrüßen die Minister*innen und Senator*innen der Länder, dass die europäische Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (EU-Verbraucherkreditrichtlinie) Verbraucher*innen künftig besser vor für sie nachteiligen Kreditaufnahmen und Überschuldung schützen wird. In TOP 24 (Seite 50 des Berichts) bitten sie die Bundesregierung, zeitnah eine einheitliche Obergrenze für Basiskonto-Entgelte einzuführen.
Öffentliches Ergebnisprotokoll der 20. Verbraucherschutzministerkonferenz am 14. Juni 2024
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